Rechtliches

Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen der AVB Autovermietung Reinach. Alle Preise in CHF inkl. MwSt.

Rauchverbot in sämtlichen Fahrzeugen der AVB. Hunde nur in Boxen erlaubt. Allfällige Reinigungskosten werden in der Höhe von CHF 300.– in Rechnung gestellt.

Für alle Kategorien gültig

  • Reservationen sind für beide Vertragsparteien verbindlich, nach erfolgter Unterzeichnung des Mietvertrages oder schriftlicher Bestätigung per Mail. Bei allen Prestige-Klassen ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25% der Miete zu leisten.
  • Umbuchungen kosten CHF 80.– für die Prestige-Klasse und CHF 30.– für alle anderen Kategorien.
  • Zahlungsarten: Bar oder Kreditkarte (Visa, Eurocard, American Express), EC-Karte oder Postcard. Bei Übernahme des Fahrzeugs: Hinterlegung einer Barkaution oder Bezahlung via Kreditkarte. Bei der Miete von Prestige-Fahrzeugen und Personenwagen ab Kategorie 08 ist eine Kreditkarte obligatorisch.
  • WIR: 50% der Miete (ohne Versicherung und Benzin) – keine Rabatte.
  • Sollte das angemietete Fahrzeug nicht verfügbar sein, wird ein anderes Fahrzeug derselben oder der nächsthöheren Kategorie zum vereinbarten Mietpreis vermietet.
  • 1 Tag = 24 Stunden (Ausnahme: Freitag, Samstag und Sonntag).
  • Bis zu einer Stunde Verspätung werden 20% des Tagestarifes, bei mehr als einer Stunde Verspätung wird ein zusätzlicher Tag in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Verspätung von mehr als einem Tag ohne Benachrichtigung wird Anzeige bei der Polizei erstattet und eine Fahndung ausgelöst. Es wird eine Umtriebsentschädigung verrechnet.
  • ½ Tag = 8.00–11.30 Uhr oder 14.00–17.30 Uhr oder 17.45–7.00 Uhr. An Samstagen ist der ½-Tagestarif nur auf Anfrage möglich. Bei Nichteinhalten des Rückgabetermins wird automatisch der Tagestarif verrechnet.
  • Benzin- und Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nicht aufgetankt, wird der fehlende Kraftstoff in Rechnung gestellt sowie eine Betankungspauschale von CHF 20.– verrechnet.
  • Die Mietwagen und Anhänger dürfen nur in folgenden Ländern verkehren: Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und Norditalien (bis höchstens 300 km von der Schweizer Grenze entfernt). Andere Länder müssen von der Geschäftsleitung genehmigt werden und haben nur Gültigkeit, wenn diese auf dem Mietvertrag mit Unterschrift vermerkt sind. Bei Verstoss gegen diese Richtlinien haftet der Mieter für allfällige Schäden oder Diebstahl des Fahrzeuges in voller Höhe.
  • Das Befahren von Rennstrecken, Abschlepp- und Lernfahrten sowie das Vermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet.
  • Schneeketten und Navigation CHF 25.–, Ski- und Gepäckträger (inkl. Montage) CHF 35.– pro Miete.
  • Gutscheine der AVB haben eine bestimmte, verbindliche Gültigkeitsdauer. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50.– möglich.
  • Spezialwünsche nach Aufwand.

Versicherungen

In den Mietpreisen ist eine Haftpflichtversicherung mit CHF 1'000.– Selbstbehalt (kann nicht ausgeschlossen werden) inbegriffen, sowie eine Vollkaskoversicherung mit differenziertem Selbstbehalt. Dieser kann mit einer Gebühr ausgeschlossen bzw. bei der Prestige-Klasse auf CHF 1'000.– reduziert werden.

Personenwagen, Cabriolets, Nutzfahrzeuge und Kleinbusse

KategorieSelbstbehalt1–6 Tage7–14 Tage15–30 Tageab 31 Tagenab 91 Tagen
2 – 62'000.–20.–16.–12.–8.–6.–
7 – 93'000.–25.–20.–15.–10.–8.–
10 – 124'000.–35.–28.–21.–14.–11.–
13 – 185'000.–50.–40.–30.–20.–15.–

Selbstbehaltausschluss pro Tag in CHF.

Prestige-Klasse

KategorieSelbstbehalt KaskoReduktion auf CHF 1'000.– / Tag
PR016'000.–60.–
PR02 – PR048'000.–80.–
PR05 – PR0810'000.–100.–

Lenker unter 25 Jahren oder Lenker mit einem weniger als ein Jahr gültigen Führerausweis bezahlen in allen Kategorien für den Selbstbehaltausschluss einen Zuschlag von 50%. Bei grobfahrlässiger Verursachung eines Unfalls oder bei Entzug der Fahrbewilligung wird in jedem Fall der Selbstbehalt in Rechnung gestellt – der Selbstbehaltausschluss entfällt.

Nicht eingeschlossen sind: Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters (z.B. Gepäck). Mechanische Schäden sowie Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Polster, Cabriodach, Aufbauten (Nichtbeachten der Gesamthöhe) etc., die durch unvorsichtige oder unsachgemässe Benützung verursacht werden, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.

24-Stunden-Pannendienst

Im Falle eines mechanischen Defektes im In- und Ausland gilt zuerst eine allfällige markenbezogene Assistance; ist dies nicht möglich, kontaktieren Sie den TCS unter 031 850 55 66. Bei Unfall in der Schweiz ist ein Unfallprotokoll zu erstellen. Bei Verletzten oder einem Unfall im Ausland muss die Polizei beigezogen werden. Alle Telefonnummern und das Unfallprotokoll finden Sie in einer Mappe im Handschuhfach. Andere Kosten ohne unsere Zustimmung werden nicht zurückerstattet.

Alle weiteren Folgekosten durch Panne oder Unfall (z.B. Lohnentschädigung), die nicht durch die Assistance oder Versicherung gedeckt sind, können nicht beim Vermieter geltend gemacht werden.

Annullationsbedingungen

Zeitpunkt der AnnullationKosten
mehr als 30 Tage vor Mietbeginn25% der Miete
bis 7 Tage vor Mietbeginn50% der Miete
weniger als 7 Tage vor Mietbeginn75% der Miete

Altersbegrenzung

FahrzeugtypKategorieMindestalter
PW und Cabriolets02 – 09keine Vorgabe
Nutzfahrzeuge05 – 09keine Vorgabe
PW und Cabriolets10 – 1721 Jahre
Nutzfahrzeuge11 – 1721 Jahre
Kleinbusse08 – 11keine Vorgabe (mehr als 9 Plätze nur mit Eintrag D1)
Prestige-KlassePR01 – PR0321 Jahre
Prestige-KlassePR04 – PR0825 Jahre
Kleinbusse12 – 1521 Jahre, Führerausweis vor dem 1.4.03 oder mit Zusatzprüfung D1

Nur der Mieter selbst ist berechtigt, das angemietete Fahrzeug zu lenken. Zweit- oder Drittlenker müssen vor Mietantritt gemeldet werden; der Mieter ist verantwortlich, dass diese im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Die Kosten betragen CHF 5.– pro Tag und Zusatzlenker (Gesamtkosten max. CHF 50.–).

Prestige-Klasse

  • Anzahlung bei Reservation von 25% des Mietbetrages.
  • Bei Reduktion des Selbstbehaltes gilt diese für Kollisionsschäden; eine Resthaftung von CHF 1'000.– bleibt in jedem Fall bestehen.
  • Schäden (z.B. an Felgen, Rückspiegel, Polster, Cabriodach etc.) durch unvorsichtige oder unsachgemässe Benützung sowie mechanische Schäden sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.

Limousinen-Service

In den Limousinen- und Kleinbusservice-Tarifen sind Personalkosten, Fahrzeugkosten sowie die Kosten für Benzin und Versicherungen enthalten. Verpflegung, evtl. Unterkunft, Autobahngebühren oder weitere Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Zeitberechnung beginnt mit der Abfahrt in Reinach und endet mit der Rückkehr nach Reinach. Mehrtägige Fahrten: Preis auf Anfrage.

Gerichtsstand ist 4144 Arlesheim. Stand: September 2013.

Siehe auch Datenschutzerklärung und Impressum.