Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen der AVB Autovermietung Reinach

Rauchverbot in sämtlichen Fahrzeugen der AVB! Hunde nur in Boxen erlaubt.

Allfällige Reinigungskosten werden in der Höhe von CHF 300.- in Rechnung gestellt.

 

Für alle Kategorien gültig

  • Alle Preise in CHF inkl. MwSt
  • Reservationen sind für beide Vertragsparteien verbindlich, nach erfolgter Unterzeichnung des Mietvertrages oder schriftlicher Bestätigung per Mail. Bei allen Prestige- Klassen ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25% der Miete zu leisten.
  • Umbuchungen kosten CHF 80.- für die Prestige- Klasse und CHF 30.- für alle anderen Kategorien.
  • Zahlungsarten: Bar oder Kreditkarte (Visa, Eurocard, American Express) EC-Karte oder Postcard. Bei Übernahme des Fahrzeugs: Hinterlegung einer Barkaution oder Bezahlung via Kreditkarte. Bei der Miete von Prestige-Fahrzeugen und Personenwagen ab Kategorie 08 ist eine Kreditkarte obligatorisch.
  • WIR: 50% der Miete (ohne Versicherung und Benzin) – keine Rabatte.
  • Sollte das angemietete Fahrzeug nicht verfügbar sein – wird ein anderes Fahrzeug derselben oder der nächst höheren Kategorie zum vereinbarten Mietpreis vermietet.
  • 1 Tag = 24 Stunden (Ausnahme: Freitag, Samstag und Sonntag).
  • Bis zu einer Stunde Verspätung werden 20% des Tagestarifes, bei mehr als einer Stunde Verspätung wird ein zusätzlicher Tag in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Verspätung von mehr als einem Tag ohne Benachrichtigung wird Anzeige bei der Polizei erstattet und eine Fahndung ausgelöst. Es wird eine Umtriebsentschädigung verrechnet.
  • ½ Tag = 8.00–11.30 Uhr oder 14.00–17.30 Uhr oder 17.45–7.00 Uhr. An Samstagen ist der ½ Tagestarif nur auf Anfrage möglich. Bei Nichteinhalten des Rückgabetermins wird automatisch der Tagestarif verrechnet.
  • Benzin- und Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug vom Mieter nicht aufgetankt, wird der fehlende Kraftstoff in Rechnung gestellt sowie eine Betankungspauschale von CHF 20.– verrechnet.
  • Die Mietwagen und Anhänger dürfen nur in den folgenden Ländern verkehren: Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Oesterreich und Norditalien (bis höchstens 300 km von der Schweizergrenze entfernt). Andere Länder müssen von der Geschäftsleitung genehmigt werden und haben nur Gültigkeit, wenn diese auf dem Mietvertrag mit Unterschrift vermerkt sind. Beim Verstoss dieser Richtlinien haftet der Mieter für allfällige Schäden oder Diebstahl des Fahrzeuges in voller Höhe.
  • Das Befahren von Rennstrecken, Abschlepp- und Lernfahrten, sowie das Vermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet.
  • Schneeketten und Navigationen CHF 25.– Skiträger und Gepäckträger (inkl. Montage) CHF 35.– pro Miete
  • Die AVB stellt Gutscheine aus – mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer – die absolut verbindlich ist. Sollte eine Verlängerung gewünscht werden, kann der Gutschein um ein weiteres Jahr verlängert werden mit der Bezahlung einer Umtriebsentschädigung von CHF 50.–.
  • Spezialwünsche nach Aufwand.

Versicherungen

  • In den Mietpreisen ist eine Haftpflichtversicherung mit CHF 1'000.- Selbstbehalt (kann nicht ausgeschlossen werden) inbegriffen. Sowie eine Vollkaskoversicherung mit differenziertem Selbstbehalt. Dieser kann mit einer Gebühr ausgeschlossen, resp. bei der Prestige- Klasse auf CHF 1'000.- reduziert werden. Siehe nachfolgende Tabelle.

Personenwagen, Cabriolets, Nutzfahrzeuge und Kleinbusse:

Selbstbehalt bei Vollkasko      Selbstbehaltausschluss pro Tag

Kategorie  Selbstbehalt   1-6 Tage  7-14 Tage 15-30 Tage ab 31 Tagen ab 91 Tagen
     2 - 6  2'000.- 20.- 16.- 12.- 8.- 6.-
     7 - 9  3'000.- 25.- 20.- 15.- 10.- 8.-
 10 - 12  4'000.- 35.- 28.-  21.- 14.- 11.-
 13 - 18  5'000.- 50.- 40.- 30.- 20.- 15.-

Prestigeklasse:

Kategorie Selbstbehalt Kasko Selbstbehalt Reduktion auf CHF 1'000.-
 PR01  6'000.-  60.-
 PR02-PR04  8'000.-  80.-
 PR05-PR08  10'000.-  100.-
  • Lenker unter 25 Jahre oder Lenker mit einem weniger als ein Jahr gültigen Führerausweis bezahlen in allen Kategorien für den Selbstbehaltausschluss einen Zuschlag von 50%. Bei grobfahrlässiger Verursachung eines Unfalls oder bei Entzug der Fahrbewilligung wird in jedem Fall der Selbstbehalt in Rechnung gestellt – der Selbstbehaltausschluss enfällt.
  • In den Versicherungen nicht eingeschlossen sind: Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters wie Gepäck etc.
  • Mechanische Schäden sowie Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Polster Cabriodach, Aufbauten (Nichtbeachten der Gesamthöhe) etc., die durch unvorsichtige oder unsachgemässe Benützung verursacht werden, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.
  • 24 Stunden Pannendienst
  • Im Falle eines mechanischen Defektes, im In- und Ausland, haben Sie folgende Deckung: Als erstes eine eventuelle markenbezogene Assistance und wenn dies nicht möglich ist, den TCS Tel. 031 850 55 66 kontaktieren. Bei Unfall in der Schweiz ist ein Unfallprotokoll zu erstellen. Bei Verletzten oder einem Unfall im Ausland muss die Polizei dazugezogen werden. Alle Telefnonnummern und Unfallprotokoll finden Sie in einer Mappe im Handschuhfach. Andere Kosten ohne unsere Zustimmung werden nicht zurück erstattet.
  • Alle weiteren Folgekosten durch Panne oder Unfall, wie Lohnentschädigung etc., die nicht durch die Assistance oder Versicherung gedeckt sind, können nicht beim Vermieter geltend gemacht werden.

 

Annullationsbedingungen:

  • Annullation mehr als 30 Tage vor Mietbeginn:    25% der Miete
  • Annullation bis 7 Tage vor Mietbeginn:              50% der Miete
  • Annullation weniger als 7 Tage vor Mietbeginn:  75% der Miete

Altersbegrenzung:

PW und Cabriolets 

Kategorie 02-09

keine Vorgabe
Nutzfahrzeuge Kategorie 05 - 09 keine Vorgabe
PW und Cabriolets Kategorie 10 - 17 21 Jahre
Nutzfahrzeuge Kategorie 11 - 17 21 Jahre
Kleinbusse Kategorie 08 - 11 keine Vorgabe (mehr als 9 Plätze nur mit Eintrag D1 möglich)
Prestige-Klasse Kategorie PR01 - PR03 21 Jahre
Prestige-Klasse Kategorie PR04 - PR08 25 Jahre
Kleinbusse Kategorie 12 - 15 21 Jahre, 
Ausstellung des Führerausweises vor dem 1.4.03 oder mit Zusatzprüfung D1
  • Nur der Mieter selbst ist berechtigt, das angemietete Fahrzeug zu lenken. Sollte ein Zweit- oder Drittlenker gewünscht werden, muss dies vor Mietantritt dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter ist verantwortlich, dass die gemeldeten Zusatzfahrer im Besitze eines gültigen Fahrausweises sind. Die Kosten betragen CHF 5.– pro Tag und Zusatzlenker (Gesamtkosten nicht höher als CHF 50.–)

Prestige-Klasse

  • Anzahlung bei Reservation von CHF 25% des Mietbetrages
  • Bei Reduktion des Selbstbehaltes gilt diese für Kollisionsschäden, eine Resthaftung von CHF 1’000.– bleibt in jedem Fall bestehen.
  • Schäden (z.B. an Felgen, Rückspiegel, Polster, Cabriodach etc.), die durch unvorsichtige oder unsachgemässe Benützung verursacht werden, sowie mechanische Schäden, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.

Limousinen-Service

  • In den Limousinen- und Kleinbusservice-Tarifen sind die Personalkosten, Fahrzeugkosten, sowie die Kosten für Benzin und Versicherungen enthalten. Verpflegung, evtl. Unterkunft, Autobahngebühren oder weitere Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Zeitberechnung für den Limousinen-Service beginnt mit der Abfahrt in Reinach und endet mit der Rückkehr nach Reinach.
  • Mehrtägige Fahrten: Preis auf Anfrage

Gerichtsstand ist 4144 Arlesheim Stand September 2013

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